Rechtliches zum Thema “Wildcampen”

Für uns Abenteurer, die auf Kurz- oder Langzeittouren unterwegs sind, gehört das Nächtigen unter freiem Himmel irgendwie dazu. Nicht wenige lieben es sogar, bei klarem Himmel mit herrlichem Mondschein und funkelnden Sternen einzuschlafen. Doch wie sieht das eigentlich rechtlich aus?

Wild campen in Deutschland

In Deutschland ist nahezu alles durch Gesetze, Wild campen Foto03Verordnungen und Richtlinien geregelt. So auch das Wildcampen.

Grundsätzlich ist es so, dass das Zelten nur auf entsprechend gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Dazu gehören zum Beispiel Campingplätze und der sogenannte Camp-Ground eines Festivals.

Auf allen anderen Flächen – egal ob Wald, Feld oder Wiese – ist das Zelten nicht erlaubt.

Ausgenommen sind hier wiederum Privatgrundstücke. Bei einer Erlaubnis bzw. Genehmigung durch den Besitzer ist das Zelten möglich. Ohne Erlaubnis ist das Zelten natürlich auch hier verboten.

Das “freie Land”, von dem des Öfteren gesprochen wird, ist daher gar nicht so frei wie es zuerst einmal klingt. Jeder Quadratmillimeter Bodenfläche hat seinen Besitzer und somit seine entsprechenden Einschränkungen. Wenn eine Bodenfläche keiner realen bzw. natürlichen Person gehört, dann gehört es dem Staat oder dem entsprechenden Bundesland.

Doch wie verhält es sich, wenn du nicht zeltest, sondern einfach nur übernachtest?

Das Betreten von sogenannten “freien Landschaften” – also Flächen, die dem Staat gehören – ist allgemein erlaubt. Dazu gehört auch der Wald. Wanderern ist es sogar gestattet, Wild campen Foto02Wege und Straßen zu verlassen und sich somit auf unbefestigtem Terrain (auf eigene Gefahr) aufzuhalten.

Einschränkungen gibt es jedoch auch hier. In Naturschutzgebieten, Biotopen und anderen landwirtschaftlichen Schutzgebieten gibt es Einschränkungen bezüglich des Aufenthalts. Genauso kann es Unterschiede in der Gesetzeslage der einzelnen Bundesländer geben.

Neben dem Betreten sind auch Pausen und kurzzeitige Aufenthalte innerhalb freier Landschaften erlaubt. Hier wird allerdings nicht genau definiert, ab welchem Zeitpunkt aus einem kurzfristigen Aufenthalt ein mittelfristiger oder gar langfristiger Aufenthalt wird.

Wer demnach nicht zeltet, sondern lediglich von spät abends bis früh morgens rastet bzw. biwakiert (und somit übernachtet), macht sich zumindest rein rechtlich nicht strafbar. Man spricht hier von einer gesetzlichen Grauzone.

Hier ein Auszug aus dem Gesetz:

BWaldG und BNatSchG
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de (August 2014)

Wild campen Foto05Wild campen im Ausland

Auch außerhalb Deutschlands gibt es eine Menge interessanter Orte. Selbstverständlich unterscheiden sich die einzelnen Länder von der Gesetzeslage in Deutschland. Für genauere Informationen sind natürlich weitere Recherchen über das entsprechende Land notwendig.

Im Allgemeinen lässt sich aber sagen, dass in den meisten Ländern auf dieser Welt das wilde Campen mit einem Zelt genauso wie in Deutschland nicht erlaubt ist.

Ausnahmen stellen zum Beispiel die skandinavischen Länder (Norwegen, Schweden und Finnland) dar. Hier ist das wilde Zelten größtenteils erlaubt. Doch auch in diesen Gebieten gibt es Einschränkungen.Wild campen Foto06

 

Wildes Campen – Die Praxis

Frei nach dem Motto “Wo kein Kläger, da kein Richter.” ist das wilde Zelten trotzdem möglich. Wichtig ist dabei allerdings, dass du dich unauffällig, ruhig und sauber verhältst. Zerstöre keine Tierbehausungen, Bäume und andere Bereiche der Natur. Genauso ist es wichtig, dass du den Ort, an dem du übernachtet hast, genauso verlässt wie du ihn vorgefunden hast.

 

Falsch:

  • laute Musik und anderer Lärm wie Gegröhle
  • Zerstörung von Bäumen, Büschen und anderen Pflanzen
  • Zerstörung von Tierbehausungen
  • Grillorgien
  • Umherwerfen und Zurücklassen von Müll wie z.B. Zigarettenkippen, Bierflaschen und Plastikmüll

 

Richtig:

  • unauffälliges Verhalten
  • keine Musik, sondern lieber der Natur zuhören
  • respektvolles Miteinander mit den Tieren; die Tiere werden dich grundsätzlich meiden
  • als Brenn- bzw. Baustoffe nur totes oder umgeknicktes Holz verwenden
  • den Ort so verlassen wie er vorgefunden wurde

 

An dieser Stelle möchte ich allerdings ausdrücklich betonen, dass ich dir keine offizielle Erlaubnis zum Wildcampen geben kann.

Wenn du dich für das wilde Campen entscheidest, dann einerseits auf eigene Gefahr und andererseits auf eigene Verantwortung mit dem Wissen, dass du gerade Wild campen Foto04eine Ordnungswidrigkeit begehst.

Vorausgesetzt du verhältst dich im Wald richtig, wirst du sehr wahrscheinlich nicht entdeckt. Sollte es doch einmal vorkommen, dass dich ein Jäger oder Förster bei deiner Übernachtung erwischt, dann erkläre ihm mit Hilfe dieses Wissens, welches du in diesem Artikel erlernt hast, dass du verantwortungsbewusst sowie ordentlich mit der Natur umgehst und lediglich dein Hobby als Bushcrafter nachgehst. In der Regel wird man dir gegenüber kulant sein.

 

Fazit: Das wilde Campen bzw. wilde Zelten ist sowohl in Deutschland als auch in den meisten anderen Ländern nicht erlaubt. Allerdings gibt es mehrere rechtliche Grauzonen, die bestimmte Bereiche nicht eindeutig definieren. Wer trotzdem nicht auf eine Nacht in der Natur verzichten möchte, begeht offiziell eine Ordnungswidrigkeit. Das Handeln beruht auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr. Wer sich richtig verhält, wird in der Regel nicht erwischt.

 

P.S. Hier ein Auszug von der “Schutzgemeinschaft Deutscher Wald”:

Wild campen - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Quelle: https://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldknigge/

Viel Spaß bei deinem Abenteuer!

Leave A Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert